Adressfeld in PDF Ausgabe
Mit der Einführung von E-Rechnungen wurde die Adressausgabe in der PDF Erzeugung vereinheitlicht.
Es wurde ein Konsens gefunden zwischen:
- PDF-Dokument für
fürAngebot, Auftrag und Lieferschein - E-
RechnungenRechnung - ‚sonstige Rechnung‘
einfache PDF-Dateien(Rechnungen ohnestrukturiertes Format.XML)
Dieser Artikel beschreibt die Logik zur Ermittlung und Ausgabe der Adresse im Adressfeld.
Was ist ein Adressfeld
Das Adressfeld ist im ERP/PDF-Dokument der Bereich in dem Adressinformationen eingetragen oder angezeigt werden z. B.:
Datenquelle vom Adressfeld
- Basisdaten Kunde/Lieferant
- Ansprechperson
- Lieferadresse
- Unterkunde
- Rechnungsadresse
Ausgabe in Angebot und Auftrag
Ist eine Ansprechperson ausgewähltausgewählt, wird die Adresse der Ansprechperson (Auftraggeber) ausgegeben sonst die aus Basisdaten.
Falls zusätzlich eine Rechnungsadresse (primär oder sekundär) gesetzt wird, wird diese unterhalb des regulären Adressfeldes als eigener Block dargestellt. Wird eine Lieferadresse gesetzt, wird diese unter der Positionstabelle angezeigt.
Ausgabe in Lieferschein
Ausgabe in Rechnung
Bei Rechnungen wird im Adressfeld grundsätzlich die Adresse des Kunden/Lieferanten aus Basisdaten ausgegeben.Ist eineEine Ansprechperson ausgewählt, wird diese mit dem Zusatz „z. Hd.“ und ohne dessen Adresse angezeigt.
DiesMit ist insbesondere im Zusammenhang mit der E-Rechnung erforderlich. Steuerrechtlich muss eine Rechnung eindeutig den Leistungsempfänger im Adressfeld ausweisen. Damit die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und steuerlich korrekt verarbeitet werden kann, werden im Adressfeld immer die Basisdaten des Kunde/Lieferant als Rechnungsempfänger ausgewiesen.
Falls zusätzlich eineeiner Rechnungsadresse (primär oder sekundär) gesetzt wird, wird diese im Adressfeld ausgegeben und unterhalb des regulären Adressfeldes folgen die Basisdaten vom Kunden/Lieferanten als eigener Block dargestellt. Wird eineLeistungsempfänger.
Eine Lieferadresse gesetzt,folgt wird diese unternach der Positionstabelle angezeigt.
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Positionstabelle.
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers enthalten. Entscheidend ist, dass der Leistungsempfänger eindeutig identifizierbar ist.
